Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Betrifft Ihre Website das neue Gesetz?

Das Wichtigste in Kürze zu WCAG 2.1 Level AA / WCAG 2.2 Level AA

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft.
Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – das betrifft vor allem Websites mit kommerziellen Funktionen.

Bin ich betroffen? - Schnell-Check

Sie sind wahrscheinlich betroffen, wenn Ihre Website:

  • Online-Verkauf ermöglicht (Shop, E-Commerce)
  • Buchungsfunktionen bietet (Termine, Reservierungen, Events)
  • Kostenpflichtige Services anbietet (Abonnements, Downloads, Kurse)
  • Dienstleistungen vermittelt (Beratung, Handwerker, Friseur)
  • Finanzdienstleistungen anbietet (Banking, Versicherungen)
  • Medieninhalte kostenpflichtig bereitstellt (Streaming, E-Learning)

Sie sind wahrscheinlich nicht betroffen, wenn Ihre Website:

  • Reine Firmeninformation bietet (ohne Buchungs-/Kauffunktionen)
  • Nur Kontaktdaten und Unternehmensvorstellung zeigt
  • Blog oder News ohne kostenpflichtige Inhalte veröffentlicht
  • Vereins- oder Hobby-Website ohne kommerzielle Aktivitäten ist

Spezielle Ausnahmen

Kleinstunternehmen-Regelung

Ausgenommen sind Unternehmen mit:

  • Weniger als 10 Mitarbeitern UND
  • entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt ODER deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft
  • Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produktverkäufe!

Zeitliche Ausnahmen Videos und Audioinhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden

Grauzone: Wann wird's kritisch?

Diese Features können Sie BFSG-pflichtig machen:

  • Terminbuchungs-Tools (auch kostenlose)
  • Kontaktformulare für Angebotserstellung
  • Newsletter-Anmeldung mit kostenpflichtigen Inhalten
  • Produktkonfiguratoren oder Kostenrechner "Jetzt anfragen"-Buttons mit direkter Geschäftsanbahnung

Faustregel:
Sobald Ihre Website direkt zur Geschäftsanbahnung (Formulare, etc.) dient oder Transaktionen ermöglicht, greift das BFSG höchstwahrscheinlich.